Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nicolas Broda Computerservice

Allgemeines

Alle Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Der Vertragspartner erkennt durch die Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Bestimmungen an. Abweichende Regelungen und Nebenbestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Aus einem stillschweigenden Verzicht auf die Beachtung der Schriftform in der Vergangenheit und zukünftig kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Geltung der nachfolgenden Bestimmungen hergeleitet werden. Von den nachfolgenden Regelungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, Abnehmers oder Vertragspartners sind nicht bindend, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Lieferungs- und Leistungsverträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Offensichtliche Unrichtigkeiten, Schreib- oder Rechenfehler berechtigen uns jederzeit zur Berichtigung ohne Verlust der Rechtsverbindlichkeit. Kommt der Vertragspartner mit seinen Gegenleistungen oder Mitwirkungsverpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, die weitere Ausführung von Verträgen einzustellen, bis der Vertragspartner seine ihm obliegenden Leistungen erbracht hat, ohne dass er von seinen Verpflichtungen frei würde. Der Vertragspartner ist auch verpflichtet, den durch die Verzögerung entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung wird vereinbarungsgemäß mit 30 % der Vertragssumme festgesetzt, sofern uns kein höherer Schaden entstanden ist. Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Bestätigung durch uns. Werden Aufträge storniert - gleich aus welchem Grund - so haben wir das Recht, die bis dahin angefallenen Kosten nach Aufwand zu berechnen, mindestens aber eine Bearbeitungsgebühr von EUR 70,00 zu verlangen.

Zahlungsmodalitäten

Der Rechnungsbetrag ist zahlbar sofort nach Rechnungsdatum, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Erfolgt innerhalb einer Frist von einer Woche keine Zahlung, befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug. Für jedes Mahnschreiben werden anfallende Bearbeitungskosten fällig. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen und die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen und noch nicht gelieferte Ware zurückzuhalten. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Kunde trotz Mahnung keine Zahlungen leistet. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

Sendungen

Sendungen erfolgen ab dem Standort Sechshelden oder Manderbach. Transport und Versand jeglicher Art, ob durch uns oder Dritte, erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.

Mängelgewährleistung

Der Kunde hat die Vertragsgemäß gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind - was vom Kunden zu beweisen ist - können nur dann geltend gemacht werden, wenn die schriftliche Mängelanzeige innerhalb von 24 Monaten nachdem die Ware unser Haus verlassen hat, bei uns eingeht. Der Anspruch erlischt immer, wenn das von uns an den Geräten angebrachte Garantiesiegel beschädigt ist und die Geräte ohne unsere schriftliche Zustimmung zwecks Reparatur- oder Änderungsversuche geöffnet wurden. Die Garantie,sofern sie bestand, ist damit erloschen. Wird ein geltend gemachter Mangel von uns nicht anerkannt, so verjährt der konkrete Gewährleistungsanspruch 1 Monat nach schriftlicher Zurückweisung durch uns. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Bei berechtigten Mängeln haben wir unter Ausschluss anderer Ansprüche wahlweise das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Zwecke der Nachbesserung unserem Hause zur Verfügung zu stellen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde lediglich Minderung oder Wandlung, nicht aber Schadensersatz verlangen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet. Erweist sich die Mängelrüge als unbegründet, so ist der Kunde verpflichtet, uns alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese entstanden sind.

Mängelgewährleistung für gebrauchte Geräte

Nicolas Broda Computerservice bietet keine Garantie. Unabhängig davon besteht die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 12 Monaten.

Mängelgewährleistung bei Software

Bei Weiterverkauf der Software anderer Hersteller

Bei der Lieferung von Software (Betriebsprogrammen, Anwenderprogrammen und anderer zum Betrieb von Datenverarbeitungsanlagen geeigneten Programmen) werden wir nur als Vermittler (Agent) zwischen unserem Abnehmer und dem Hersteller bzw. Lieferanten von Software tätig. Dieses gilt auch, wenn die Auslieferung an den Abnehmer auf unsere Rechnung erfolgt. Insofern sind wir von unserem Lieferanten ermächtigt, den Kaufpreis einschließlich der uns zustehenden Provision im eigenen Namen und für eigene Rechnung geltend zu machen. Vertragliche Beziehungen entstehen insofern nur zwischen unserem Abnehmer und dem Lieferanten bzw. Hersteller der Software. An diesen hat sich der Abnehmer bei Mängel grundsätzlich zu halten. Wir sind jedoch stets zur Vermittlung und zur Mithilfe bei der Beseitigung von Problemen bereit und setzen unser Fachwissen zum Wohle unserer Abnehmer ein. Insbesondere erteilen wir Auskunft über sämtliche uns zur Verfügung stehenden Informationen, die dem Abnehmer die Wahrung seiner Rechte gewährleisten. Auskünfte über die Benutzbarkeit bzw. Eignung von Software zum Betrieb auf denen von uns gelieferten Geräten werden nach besten Wissen, aber ohne jegliche Haftung erteilt. Eine Rücknahme von geöffneter oder benutzter Software ist ausgeschlossen.

Bei Verkauf eigener Software

Die in "Mängelhaftung" enthaltenen Regelungen gelten entsprechend. Insbesondere ist die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

Internet und Domains

Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Nicolas Broda Computerservice im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Nicolas Broda Computerservice hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Nicolas Broda Computerservice übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Eine Rückerstattung von bereits bezahlten Gebühren ist nicht möglich, auch wenn Domains und Internetauftritte frühzeitg gekündigt oder durch einen Domainumzug sich nicht mehr in unserer Dienstleistung befindet.

Schaden bei Reparaturen

Für Schäden die bei der Reparatur eines zur Reparatur eingeschickte, angelieferten oder vor Ort inspizierten Gerätes entstehen, besteht nur dann ein Haftungsanspruch, sofern der Schaden auf fahrlässiges Handeln durch uns zurückzuführen ist. Es besteht kein Haftungsanspruch auf Schäden, die aufgrund eines Reparaturversuchs erfolgten und die im Zuge dessen unausweichlich waren. Schäden dieser Art liegen nicht in der Verantwortung von Nicolas Broda Computerservice. Wir haften nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar wärend oder nach einer Reparatur oder eines Reparaturversuchs entstehen. Dies gilt insbesondere auch für Datenverluste.

Pflichten des Kunden zur Vertragserfüllung

Erteilt ein Kunde einen Reparatur- oder Wartungsauftrag oder einen Auftrag für eine sonstige Dienstleistung, so ist der Kunde verpflichtet Nicolas Broda Comptuerservice Zugang zu den den Auftrag umfassenden Geräten Anlagen oder Gegenständen zu ermöglichen und zu gewähren. Ist der Auftrag unerfüllbar, da der Kunde die die Dienstlstung betreffenden Geräte nicht zur Verfügung stellt, so wird der durch die vergeblichen Bemühungen von seiten Nicolas Broda Comptuerservice entstandene Schaden in Rechnung gestellt. Mindestens aber eine Bearbeitungsgebühr von EUR 70,00.

Holt ein Kunde Nicolas Broda Computerservice zur Insppektion Reparatur oder aus anderem Grund bereitgestellte Geräte nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Bearbeitung durch uns ab, so befindet er sich im Annahmeverzug. Dadruch fällt ein Verfahrentgelt von EUR 10,00 pro Woche an. Wir behalten uns außerdem das Recht vor nach Inkrafttreten des Annahmeverzugs die Ware zur deckung der angefallenen Kosten zu veräußern oder dieses unfrei an den Kunden zu übersenden. Alle weiteren Kosten, die durch die Aufbewahrung des Geräts entstehen sind vollumfänglich vom Kunden zu tragen.

Vereinbarte Termine für Reparatur- und Wartungs- oder sonstiger Aufträge oder zur übergabe von Geräten sind einzuhalten. Erscheint ein Kunde nicht zum verinbarten Termin so wrid eine Ausfallgebühr von EUR 60,00. Sollte dadurch ein Schaden entstehen, der die Ausfallgebühr übersteigt, so wird dieser in Rechnung gestellt.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht an den Abnehmer erst nach vollständiger Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten uns gegenüber über. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für einzelne vom Abnehmer bezeichnete Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung und bezieht sich auf sämtliche bisher erbrachten Lieferungen.

Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt auch der Erwerber schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diesen mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns.

Der Erwerber darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn seine Abnehmer nicht die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen haben. Sicherungsübereignung und Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist dem Erwerber nicht gestattet. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere vom Bestehen von Globalzessionen hat uns der Vertragspartner bzw. der Erwerber unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pfändungen ist uns eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.

Veräußert der Abnehmer die von uns gelieferte Ware bzw. die daraus hergestellten Erzeugnisse allein - gleich in welchem Zustand - so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur vollständigen Tilgung aller Verbindlichkeiten uns gegenüber, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer ab mit allen Nebenrechten einschließlich seines Gewinns. Erfolgt die Veräußerung der Vorbehaltsware - gleich in welchem Zustand - zusammen mit der Veräußerung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen und/oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen an Dritte, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf die Höhe des von dem Erwerber für die Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Werts. Der Abnehmer ist ermächtigt, die uns mit dieser Vorausabtretung abgetretenen Forderungen für uns, jedoch auf eigene Rechnung und Gefahr einzuziehen, allerdings nur solange, wie er seine Verpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Diese Ermächtigung kann von uns aus jederzeit widerrufen werden. Auf unser Verlangen hin ist der Vertragspartner verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungsrechte unsere Forderung um mehr als 20 %, so wird auf Antrag des Vertragspartners der darüber hinausgehende Teil der Sicherungsrechte nach unserer Wahl freigegeben.

Salvatorische Klausel

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.